Wir die DB RegioNetz Verkehrs GmbH und die DB RegioNetz Infrastruktur GmbH kommen den Verpflichtungen nach dem Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) nach, in unseren Lieferketten menschenrechtliche und umweltbezogene Sorgfaltspflichten in angemessener Weise umzusetzen und ein verantwortliches Management unserer Lieferketten zu etablieren. Konkret bedeutet dies, Verantwortung zu übernehmen und sich als Unternehmen für Menschenrechte sowie hohe Umwelt- und Sozialstandards einzusetzen. Über die Erfüllung unserer Sorgfaltspflichten nach dem LkSG berichten wir auch gegenüber dem Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (s. „BAFA-Bericht“).
In unserer Grundsatzerklärung bekennen wir uns zu einer nachhaltigen und verantwortungsvollen Unternehmensführung und beschreiben die unterschiedlichen Maßnahmen, mit denen wir unsere Sorgfaltspflichten nach dem LkSG umsetzen. Darüber hinaus gehen wir auf die im Rahmen unserer Geschäftstätigkeit besonders relevanten menschenrechtlichen und umweltbezogenen Themen ein, die wir aufgrund unserer Risikoanalyse als prioritär identifiziert haben. Zudem legen wir die Erwartungen fest, die wir an uns selbst sowie an unsere Zulieferer und sonstige Geschäftspartner stellen, um die Erfüllung menschenrechtlicher und umweltbezogener Pflichten sicherzustellen.
Wir sind uns bewusst, dass die Umsetzung der menschenrechtlichen und umweltbezogenen Sorgfaltspflichten ein fortlaufender Prozess ist. Die vorliegende Grundsatzerklärung prüfen wir daher jährlich sowie anlassbezogen und werden sie unverzüglich aktualisieren, sofern wir beispielsweise veränderte oder erweiterte Risiken feststellen.