Nutzung des Schienennetzes
Die Trassenvergabe an Eisenbahnverkehrsunternehmen (EVU) erfolgt ausschließlich durch den Vertrieb der für das jeweilige EVU zuständigen Niederlassung der DB InfraGO.
Die Nutzung der Streckennetze der DB RegioNetz sind in den Schienennetz-Nutzungsbedingungen (SNB) und den Nutzungsbedingungen für Serviceeinrichtungen (NBS) geregelt.
Die Trassenvergabe an Eisenbahnverkehrsunternehmen (EVU) erfolgt ausschließlich durch den Vertrieb der für das jeweilige EVU zuständigen Niederlassung der DB InfraGO.